Ich zerbreche mir den Kopf über den untenstehenden Satz, der eine doppelte Negation enthält.
„Der Doktorand verpflichtet sich, die beim XY allgemein geltenden Regelungen - soweit sie nicht ihrem Sinne nach für wissenschaftliche Hilfskräfte unanwendbar sind - insbesondere die Vorschriften über den Unfall- und Strahlenschutz, zu befolgen.“
Diesen Satz muß ich ins Englische übersetzen. Aus meiner Sicht ist das Adverb „nicht“ völlig überflüssig. Will man damit zum Ausdruck bringen, daß die Regelungen nicht unanwendbar sind, d.h. anwendbar für Hilfskräfte.
Welcher Unterschied ergäbe sich, wenn der Satz wie folgt umformuliert wäre:
soweit sie ihrem Sinne nach für wissenschaftliche Hilfskräfte anwendbar sind
Anzumerken ist, daß dieser Text von einem Juristen verfasst wurde. Aus Erfahrung weiß ich, daß nicht alle Juristen mit den Subtilitäten der deutschen Sprache vertraut sind.
Ich wäre für jeden konstruktiven Hinweis (N.B. bitte um Verständnis, das ich privat die alte Rechtschreibung aus Überzeugung verwende).