In einem Deutschaufsatz (erörternde textbasierte Argumentation) habe ich folgendes geschrieben:
Diese grundlegende Idee ist sogar im deutschen Grundgesetz, Artikel 2, festgehalten: „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit […].“
Meine Deutschlehrerin hat an den Rand geschrieben:
[fehlt] Woher zitiert?
Meiner Meinung nach ist die Angabe des Artikels im Gesetz Angabe genug.
Frage: Ist bei Zitaten von Gesetzen eine Quellenangabe anders als ich sie bereits gemacht habe nötig?