Prozedur heißt formaler Ablauf, Verfahren.
Prozedural lässt sich synonym zu verfahrensmäßig benutzen. Der äußere Ablauf eines Strafprozesses ist beispielsweise durch die Strafprozessordnung geregelt. Dem gegenüber steht der inhaltliche Ablauf, der beispielsweise durch Zeugenaussagen und Einlassungen des Beklagten beeinflusst wird.
Deiner Interpretation bezüglich mentaler und physikalischer Prozesse (beobachtbares Verhalten) stimme ich insoweit zu, als man sie als innere und äußere Abläufe bezeichnen könnte. Allerdings halte ich es für fraglich, ob solche Abläufe als prozedural bezeichnet werden können, weil mir formal bezüglich mentaler Prozesse zu weit hergeholt erscheint.1
1) Ich gehe davon aus, dass mentale Phänomene innerhalb der physikalischen Welt kausal wirksam sind und Verhalten daher nie rein formal sein kann.